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DefinitionsMacht
und Vergewaltigungsdebatten
Mamba
Wir arbeiten seit ca. drei Jahren als
feministische, linke Frauengruppe zusammen.
Schwerpunkt unserer Arbeit war lange Zeit
ein Workshop zu Technologiekritik und
Bevölkerungspolitik im Rahmen einer
feministischen Kritik an der Weltausstellung
EXPO 2000. Mit dem Thema »Definitionsmacht«
sind wir ziemlich plötzlich und auf
verschiedene Weise konfrontiert worden,
unter anderem durch den gegenwärtigen
Umgang mit sexueller / sexualisierter
Gewalt (1) in der radikalen /autonomen
Linken. Dieser Artikel basiert auf unserer
Broschüre »DefinitionsMacht:
schwergeMacht. Zu Vergewaltigungsdebatten
in der radikalen Linken und darüber
hinaus«, in der wir den bisherigen
Stand unserer Diskussion veröffentlicht
haben, um der verbreiteten Geschichtslosigkeit
der jetzigen Debatten um sexualisierte
Gewalt etwas entgegenzusetzen.
Um eine Perspektive im Umgang mit sexualisierter
Gewalt zu entwickeln, betrachten wir erst
mal die Ausgangslage. Trotz eines gesellschaftskritischen
Anspruchs der autonomen Linken wird das
Geschlechterverhältnis häufig
ausgeblendet, die Beschäftigung mit
Sexismus und sexualisierter Gewalt »privatisiert«
und/oder fast in klassischer Arbeitsteilungs-Manier
an Frauengruppen delegiert. Die fortschreitende
Nichteinbeziehung von feministischen Positionen
gründet auch im Niedergang der Frauenbewegung:
der politische Druck fehlt. Feministinnen
sind heute in der gemischtgeschlechtlichen
Linken subsumiert, wo die jüngeren
Frauen auch meist politisch sozialisiert
wurden. Frauengruppen hingegen werden
wieder offen in Frage gestellt, Diskussionen
um Macht– verhältnisse zwischen
Frauengruppen und Gemischtlinker ausgespart.
Die
derzeitige Situation spiegelt sich in
fataler Weise in den Vergewaltigungsdebatten
wider. Die Schlammschlachten bezeugen
einmal mehr die Geschichtslosigkeit, das
partielle Unvermögen in der Linken,
das eigene Vorgehen zu hinterfragen, und
die Ausblendung des Geschlechterverhältnisses.
Vielmehr bilden die Vergewaltigungsdebatten
derzeit den einzigen Aufhänger für
die Diskussion innerhalb der autonom-linken
Öffentlichkeit um das Geschlechterverhältnis,
was für Bewusstseinsbildung denkbar
ungünstig ist, da sie niemandem die
Gelegenheit zum Erkenntnisgewinn gibt.
Die zunehmende Behandlung von Sex und
Beziehungen als »Privatsache«
führt nur zu häufig dazu, dass
ein Bild der betroffenen Frau als zu pathologisierendes,
passives Opfer reproduziert wird. Abstrakte
Kritik feministischer Parolen (»heißt
nein wirklich immer nein?«) und
an dieser Stelle irrelevante Problematisierungen
irgendwelcher HobbypsychologInnen (»aber
es gibt doch auch Frauen, die Vergewaltigungsphantasien
(2) haben!«) rücken ins Zentrum
bzw. werden zur »Gretchenfrage«.
Im Fokus des Interesses steht nicht etwa
die Veränderung gesellschaftlicher
Verhältnisse oder die Suche nach
einem vernünftigen politischen Umgang
mit sexualisierter Gewalt, sondern ob
der »Täter« wirklich
ein »Täter« und das »Opfer«
wirklich ein »Opfer« ist.
Definitionsrecht oder Definitionsmacht?
Ohne
die Gesellschaftsverhältnisse einzubeziehen,
wird versucht, ein abstraktes, allgemeingültiges
Raster auszutüfteln, bei dem die
Täterbestrafung in den Vordergrund
rückt und von der Subjektivität
des Erlebten und der Er- und Überlebenden
(3) wegführt. Das Verfahren weist
Züge eines bürgerlichen Gerichtsprozesses
auf und zeugt sowohl von Perspektivverlust
als auch von einer Sehnsucht radikal-linker
Zusammenhänge nach einfachen Verhältnissen,
die das schlechte Bestehende affirmiert.
Die Begriffswahl Definitionsrecht gegenüber
Definitionsmacht verdeutlicht dies. Ein
»Recht« wird gewährt
(oder nicht), wodurch ein passives Bild
der betreffenden Frau impliziert und diese
dadurch als Objekt behandelt wird. Bleibt
die Frage, wer dieses Recht gewährleistet.
Der Begriff »Definitionsrecht«
vermittelt eine »Einklagbarkeit«
gegenüber einem System. Ein dogmatisches
Vereinbarungsschema, in welchem ein pseudo-juristisches
Vorgehen dominiert, reduziert die Frau
auf einen »Fall« und entpolitisiert
das Geschehene.
Der
Begriff Definitionsmacht ist nicht auf
den Bereich sexualisierte Gewalt beschränkt,
sondern wird in allen politischen Kontexten
von Linken benutzt. Es geht dabei um die
Frage, wer die Macht hat, etwas zu definieren.
Die Linke skandalisiert die Definitionsmacht
herrschender Eliten, Begriffe festzulegen;
umgekehrt wird Definitionsmacht als eine
politische Maßnahme für diejenigen
eingefordert, die direkt von Unterdrückung
betroffen sind. Niemand würde diesbezüglich
auf die abstruse Idee kommen, von Definitionsrecht
zu sprechen, als würde das irgendeine
Instanz garantieren. Wer von einer nötigen
Infragestellung der Definitionsmacht von
Frauen in der radikalen Linken redet,
suggeriert ein ausgeglichenes Machtverhältnis,
das nicht vorhanden ist, und blendet damit
auch dieselben Verhältnisse aus,
die autonome Organisierung von Frauen
und deren Widerstand überhaupt notwendig
machen. Implizit werden auf diese Weise
Frauengruppen als Organisationsform –
und potentielle Gegenmacht gegenüber
einer unsolidarischen Linken – infragegestellt.
Bereits bei der Definition dessen, was
überhaupt wichtige Fragen sind, beginnt
die Definitionsmacht. Die generös
angebotene »Diskussion« ist
vor diesem Hintergrund keine, sondern
schlichter Machtkampf. Somit ist es seitens
der Frauengruppen folgerichtig, sich nicht
gemäß einer Debatte zu verhalten,
sondern wie in einer Auseinandersetzung
mit dem politischen Gegner.
Macht: darf’s ein bisschen mehr
sein?
Die
Erkämpfung der Definitionsmacht bzw.
die Einsicht in die Notwendigkeit dieser
kann nur eine – wenn auch gewichtige
– politische Maßnahme sein,
die sich durch die gegebenen politischen
und gesellschaftlichen Verhältnisse
legitimiert. Es handelt sich dabei um
kein perfektes Konzept, da es historisch
bedingt aus einer Defensive geboren wurde
und zudem eine »missbräuchliche«
Verwendung nicht auszuschließen
ist. Letzteres als Argument gegen die
Definitionsmacht ins Feld zu führen
heißt jedoch auch, sämtliche
gesellschaftlichen Verhältnisse auszublenden,
zu denen diese politische Forderung in
enger Beziehung steht. Die Unterstellung
eines (potentiell) inflationären
»Begriffsmissbrauchs« verweist
an dieser Stelle einmal mehr auf die Verkennung
der Relationen. Der Skandal besteht nicht
in der gegebenen Möglichkeit, dass
Frau XY »widerrechtlich« Gebrauch
von dem »Machtmittel« Vergewaltigungsdebatte
macht. Der Punkt ist, dass ohne Verwendung
des Vergewaltigungsbegriffs oder anderer
»Tabubrüche« mit Sicherheit
nichts passiert. Die Verteidigung und
Erweiterung der »Definitionsmacht«
muss deren Geschichte einbeziehen und
unter Bezug auf Prinzipien feministischer
Politik erfolgen. Das beinhaltet die Beibehaltung
und Stärkung der Autonomie der Frauengruppen
und die prinzipielle Möglichkeit
der Frauen innerhalb gemischter Gruppen
und Organisationen, diese auch abgestuft
nach Bedarf für sich einzusetzen.
Nur aus der Autonomie heraus kann die
Definitionsmacht über die Gestalt
und Relevanz sexualisierter Gewalt und
sexistischer Übergriffe durchgesetzt
werden. Schließlich geht es um Macht,
und die wird nicht freiwillig abgegeben,
sondern durch den Aufbau von Gegenmacht
erstritten.
Es
geht uns jedoch nicht um ein »mechanisches«
Verteidigen einer lediglich situativen
Definitionsmacht, sondern um die Erweiterung
der gegenwärtigen Auseinandersetzung
mit sexualisierter Gewalt in der gemischten
radikalen Linken. Diese Auseinandersetzung
sollte der Orientierung »pro-Frau«
statt »contra-Mann« folgen.
Derartige Prioritäten zu setzen hieße,
sich für das zu entscheiden, was
eine linke Bewegung und Organisation leisten
kann, statt weiterhin Mini-Staat oder
widerspruchsfreie Zone zu spielen. Wir
halten es für notwendig, sich kontinuierlich
mit der gesellschaftlichen Bedingtheit
sexueller und sonstiger Männergewalt
zu befassen, worauf dann aufgebaut und
angesichts konkreter Vorfälle zurückgegriffen
werden kann, statt das vereinzelte Heraufbeschwören
eines Eklats. Auch unabhängig vom
Tatbestand »Vergewaltigung«,
angesichts »weniger schlimmer«
Vorfälle muss gehandelt werden. Priorität
bei allem, was infolge von Übergriffen
unternommen wird, muss Schutz und ggf.
Rehabilitierung (4) der betroffenen Frau
sowie die Orientierung an ihrem Willen
sein (5), was sich punktuell widersprechen
kann.
Dabei
ist unsere Erfahrung, dass Gewalterlebnisse
für die Opfer subjektiv leichter
verkraftbar sind, wenn sie nicht wie eine
Bestätigung immergleicher, unveränderlicher
Verhältnisse und darin erlebter Missachtung
daherkommen. Wenn anstelle der bisher
häufigsten Gewissheit, dass das betreffende
Erlebnis aus gesellschaftlichen Verhältnissen
hervorging, die zu bekämpfen die
GenossInnen nicht für nötig
erachten, der Eindruck tritt, dass sie
im Kampf dagegen prinzipiell hinter der
Betroffenen stehen, kann z.B. das Gefühl
von Abwertung im Nachhinein gemildert
werden.
… darüber hinaus
Die
geforderte Parteilichkeit gerade der gemischten
linken Gruppen lässt sich nicht als
Verhaltenskanon verpacken. Statt beim
individualistischen »im Zweifel
für die Frau« stehen zu bleiben,
muss als Boden für konkretes Verhalten
eine umfassende Sicht auf die –
patriarchal verfassten – Dinge entwickelt
werden. Praktisch muss die Bereitschaft
da sein, wenigstens Schadensbegrenzung
zu leisten. Wem es bisher an dieser Erkenntnis
mangelte, dem sei gesagt: die Parteilichkeit
der Männer für ihresgleichen
in der gegenwärtigen Gesellschaft,
ihr männerbündisches Agieren,
macht feministische Parteilichkeit erst
notwendig. Um den Zustand tatenloser männlicher
Mittäterschaft zu durchbrechen, braucht
es aktive, sichtbare Parteinahme von Männern
– den Verrat am Männerbund:
»Wer schweigt, stimmt zu«.
Es ist Aufgabe der gesamten radikalen
Linken, sich mit sexualisierter Gewalt
auseinander zu setzen und daraus Konsequenzen
zu ziehen, die tatsächlich den gesellschaftlichen
Verhältnissen etwas entgegensetzen.
Würden wir die Linke für reaktionär
und sonst nix halten, dann bräuchten
wir kein Bündnis mit ihr zu suchen,
und ein Selbstverständnis als Linke
wäre obsolet. Aber auch »Feminismus«
bietet nicht automatisch ein emanzipatorisches
Zuhause. Da wir uns selbst auch als Linke
sehen und den Anspruch haben, linke Politik
mitzubestimmen, sehen wir nicht ein, weshalb
wir uns zwischen einer »linken«
und einer »feministischen«
Ausrichtung entscheiden sollten. Es geht
uns daher sowohl darum, Debatten zu feministischen
Positionen unter Frauen anzuregen, als
auch (gemischt)linke Politik durch feministische
zu radikalisieren. Obwohl die Berliner
Debatte schon eine Zeitlang her ist, ist
es leider sehr wohl nötig, den Sinn
einst erkämpfter feministischer Gepflogenheiten
und Begriffe neu herzuleiten und auch
auf diesem Wege durchzusetzen. Die fruchtlosen
Vergewaltigungsdebatten stehen dabei symptomatisch
für die autonome Geschichtslosigkeit
und dem daraus folgenden Zwang, permanent
das Rad neu zu erfinden (6).
Unser Artikel gibt nur den stark (ver-)/gekürzten
Inhalt unserer Broschüre wieder.
Diese ist zu beziehen über: Mamba
– Feministisches Kollektiv, c/o
Infoladen Kornstraße, Kornstr. 28-30,
30167 Hannover, LasMambas.@gmx.de
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